sozialfachschule
- Aufnahmevoraussetzungen / Bildungsziel / Ausbildungskosten
- Berufsmöglichkeiten / OrdinationsgehilfInnenprüfung
- Ausbildungsschwerpunkte / Veranstaltungen / Praktika
- Stundentafel
- Abschlussprüfung (Powerpoint Präsentation) - (pdf)
Berufsmöglichkeiten
Ausbildung zum / zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn an einer Krankenpflegeschule
Weiterführenden Ausbildungen z.B. zur Familienhilfe, Pflegehilfe, Altenhilfe,
Behinderten- und Sozialarbeit ...
Beruf der Kindergartenhelferin möglich, Tätigkeit als OrdinationhelferIn
(Computerkenntnisse werden vermittelt – für InteressentInnen sind
Prüfungen zum Europäischen Computerführerschein möglich).
Am Ende der dritten Klasse besteht die Möglichkeit zur Ablegung der OrdinationsgehilfInnenprüfung.
http://www.edu.ecdl.at/
Ordinationsgehilf/Innenprüfung (gilt nur für die dritten Klassen 2011/12 und 2012/13 - auslaufend!):
2011/12 Ordinationsgehilfenprüfung für die 3. Klassen
2012/13 Ordinationgehilfenprüfung für die 3. Klassen mit Vorbehalt
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen der 3. Klasse Fachschule für Sozialberufe
und ist für die SchülerInnen kostenlos (im Vergleich dazu betragen
die Ausbildungskosten in der Wirtschaft ca. € 1.800,--) Die Berufsberechtigung
zum staatlich geprüften Ordinationsgehilfen / zur staatlich geprüften
Ordinationsgehilfin wird durch die positive Ablegung einer mündlichen
kommissionellen Prüfung erlangt.
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Kursabschlusszeugnis ausgestellt.
Voraussichtlicher Prüfungstermin in diesem Schuljahr: Vorletzte Schulwoche
im Juni
Prüfungsfächer: Hygiene und Infektionslehre / Instrumenten-, Apparate-,
und Gerätelehre / Erste Hilfe und Verbandslehre / Strahlenkunde und Strahlenschutz
/ Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht / Administration in
Ordinationen
Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Ordinationsgehilfen/in
Alle Schüler müssen den Unterricht in den folgenden Fächern
besuchen:
Hygiene und Infektionslehre / Instrumenten-, Apparate-, und Gerätelehre
/ Erste Hilfe und Verbandslehre / Strahlenkunde und Strahlenschutz / Sanitäts-,
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht / Administration in Ordinationen
Gegen Ende der 3. Klasse haben allerdings nur jene Schüler, die sich
zum Ausbildungskurs für Ordinationsgehilfen bei der MA 15 angemeldet
haben, die Gelegenheit, eine kommissionelle Prüfung abzulegen. Nach bestandener
Prüfung ist der/die SchülerIn ein/e staatlich anerkannte/r Ordinationsgehilfe/in.
Die Ausbildung findet in Zusammenarbeit mit der MA 15 statt.
Derzeit kostet diese Ausbildung außerhalb der Schule ca. € 1.800.-
Für die Kursanmeldung Ihres Kindes bei der MA 15 sind am 2. Schultag (im September) folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ein polizeiliches Führungszeugnis (Ausweis erforderlich), Kosten: ca. € 28.-, Ausstellungsdauer:1-14 Tage.
- Ein amtsärztliches Zeugnis nach Absprache mit dem jeweiligen Bezirksgesundheitsamt, mit folgenden Untersuchungen (Ausstellungsdauer ca. 4-6 Wochen):
Mendel-Mantoux -Test, Kosten: ca. € 10.-,
Lungenröntgen nur bei pos. Mendel-Mantoux – Test, Kosten: ca. €
8 -
Bakteriologischer Stuhlbefund, Kosten: ca. € 15.-
Rötelantikörper-Titerbestimmung, Kosten: ca. € 13.-
Varicellenantikörper-Titerbestimmung (auch Windpocken, Feuchtblattern
oder Schafblattern genannt), Kosten: ca. € 12.-
Amtsärztliche Untersuchung (Terminvereinbarung, Lichtbildausweis mitnehmen)
ca. € 10.-
Beim Amtsarzt ist unbedingt der Zweck der Untersuchung wie folgt bekannt zu geben: Aufnahme in eine Ausbildung nach dem Gesundheits- u. Krankenpflege-, MTD-, Hebammen- oder MTF-SHD-Gesetz.
Da die Ausstellung des amtsärztlichen Zeugnisses ca. 4- 6 Wochen dauert, ersuchen wir Sie, die Erledigung der oben angeführten Unterlagen noch im Juni des laufenden Schuljahres in die Wege zu leiten.
In den Fächern Erste Hilfe, Verbandlehre und Hygiene finden viele praktische
Übungen statt. Dazu benötigt der Schüler/die Schülerin
viele Unterrichtsmaterialien, die von der Schule zur Verfügung gestellt
werden. Dafür wird von allen SchülerInnen ein Materialkosten-Beitrag
in der Höhe von € 20.- verpflichtend am Beginn des jeweiligen Schuljahres
(Anfang Oktober) eingehoben. Der Betrag ist im Arbeitmittelbeitrag enthalten.
